Nutzungsbedingungen (Terms of Service, ToS) — frankonIX
handily networks GmbH Hauptstraße 37, 91227 Leinburg HRB 41496 Amtsgericht Nürnberg Geschäftsführer: Felix Schroeder USt-IdNr.: DE361522226 www.handily.network | support@handily.network | Tel. +49 9120 4179960
Stand: Juli 2026 Dokumentversion: 2.1
§1 Zweck und Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen (Terms of Service, „ToS") regeln die Teilnahme am frankonIX sowie die Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur und Dienste.
(2) Der frankonIX Internet Exchange Point stellt eine physische und logische Infrastruktur bereit, die es Netzbetreibern ermöglicht, IP-Datenverkehr direkt oder über angebotene Dienste des Internet Exchange Points auszutauschen.
(3) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Teilnehmer sowie für die Nutzung von Ports, VLANs, Route-Servern und weiteren unterstützenden Diensten des frankonIX.
(4) Betreiber des frankonIX ist die handily networks GmbH (nachfolgend „Betreiber").
§2 Vertragshierarchie
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge (aufsteigend, höhere Nummer geht vor):
- Acceptable Use Policy (AUP) / Querschnittspolicies
- Rahmenvertrag (diese AGB)
- Produktspezifische AGB / Besondere Bedingungen — einschließlich des Anhangs „Reseller and Marketplace Terms of Service" (RMToS) gemäß §7 sowie der Besonderen Bedingungen DDoS-Scrubbing
- Service Level Agreement (SLA)
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) / NDA
- Einzelauftrag / Order Form
- Individualvereinbarungen (schriftlich zwischen den Parteien vereinbart)
§3 Leistungsbeschreibung
(1) Die vom frankonIX bereitgestellten Leistungen umfassen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
Physische Infrastruktur
- Bereitstellung von Peering-Ports auf Basis von SFP+, QSFP und QSFP28 Ethernet-Schnittstellen
Monitoring und Statistiken
- Bereitstellung von Traffic-Daten sowie weiterer relevanter Betriebs- und Nutzungsstatistiken über den IXP Manager
Zusätzliche Dienste
- VLANs für privates Peering oder Transportdienste
- Route-Server und RPKI-Unterstützung
- Zugang zu Routing-Tools und weiteren unterstützenden Services
- Marketplace zur Vermittlung und Bestellung von Diensten teilnehmender Anbieter (siehe §7)
Offene Community
- Der frankonIX steht Teilnehmern mit gültiger Autonomer Systemnummer (ASN) offen, die BGP-Datenverkehr innerhalb der Metropolregion Nürnberg austauschen möchten
(2) Der Betreiber erbringt die Leistungen nach dem Grundsatz des Best Effort. Sofern kein gesondertes Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde, bestehen keine garantierten Verfügbarkeiten, Durchsatzwerte oder Latenzwerte.
§4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnehmer müssen:
a) über eine gültige Autonome Systemnummer (ASN) verfügen, b) eine funktionsfähige BGP-Konfiguration betreiben, c) über gültige Einträge in der RIPE-Datenbank (oder einer äquivalenten RIR-Datenbank) verfügen, d) einen technischen Ansprechpartner benennen, der innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden erreichbar ist.
(2) Der Betreiber behält sich das Recht vor, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§5 BGP-Regeln und Routing-Anforderungen
(1) Teilnehmer dürfen über den frankonIX ausschließlich Routen ankündigen, für die sie nachweislich berechtigt sind. Die Berechtigung ergibt sich aus:
a) eigenen, beim zuständigen RIR registrierten IP-Präfixen, oder b) IP-Präfixen, für die eine dokumentierte Autorisierung des Inhabers vorliegt.
(2) RPKI-Pflicht: Teilnehmer sind verpflichtet, für alle angekündigten Präfixe gültige Route Origin Authorizations (ROAs) zu erstellen und zu pflegen. Die Route-Server des frankonIX filtern Routen, deren RPKI-Validierung den Status „Invalid" ergibt.
(3) Prefix-Limits: Der Betreiber legt für jeden Teilnehmer maximale Prefix-Limits fest, die auf dem jeweiligen Port bzw. der jeweiligen BGP-Session konfiguriert werden. Es gilt:
a) Standardwert: Macht der Teilnehmer keine abweichenden Angaben, verwendet der Betreiber die im PeeringDB-Datensatz des Teilnehmers hinterlegten Prefix-Limits, getrennt für IPv4 und IPv6. b) Abweichende Angaben: Abweichende Werte sind dem Betreiber in Textform oder über den IXP Manager mitzuteilen und werden im Rahmen des ordentlichen Betriebs umgesetzt. c) Aktualität: Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen PeeringDB-Eintrag aktuell und plausibel zu halten. Wächst die Anzahl der angekündigten Präfixe absehbar über das konfigurierte Limit hinaus, hat der Teilnehmer dies dem Betreiber rechtzeitig vorab mitzuteilen. d) Fehlende oder unplausible Angaben: Fehlt ein PeeringDB-Eintrag oder ist der hinterlegte Wert offensichtlich unplausibel, ist der Betreiber berechtigt, einen angemessenen Standardwert festzulegen. Er informiert den Teilnehmer hierüber. e) Headroom: Der Betreiber ist berechtigt, auf den gemeldeten Wert einen angemessenen Sicherheitszuschlag zu konfigurieren, um kurzfristige Schwankungen abzufangen. f) Überschreitung: Überschreitet ein Teilnehmer das konfigurierte Prefix-Limit, kann der Betreiber die BGP-Session automatisch zurücksetzen oder den Port deaktivieren.
(4) Route-Filtering: Die Route-Server des frankonIX wenden folgende Filter an:
a) Filterung anhand von IRR-Datenbanken (Internet Routing Registry), b) RPKI-basierte Origin-Validierung, c) Filterung von Bogon-Präfixen und reservierten Adressbereichen, d) Filterung von Default-Routen (0.0.0.0/0 und ::/0), e) Filterung von Präfixen, die länger (spezifischer) als /24 (IPv4) bzw. /48 (IPv6) sind.
(5) Teilnehmer, die bilateral (ohne Route-Server) peeren, sind eigenverantwortlich für die Anwendung angemessener Filterregeln.
§6 Kommerzielle Nutzung und Carrier-Dienste
(1) Der Verkauf IP-basierter Dienstleistungen über den frankonIX unterliegt Einschränkungen, um einen ordnungsgemäßen und fairen Betrieb des Internet Exchange Points im Interesse aller Teilnehmer sicherzustellen.
(2) Teilnehmer, die beabsichtigen, Carrier- oder Transit-Dienste über den frankonIX anzubieten, haben vorab Kontakt mit dem Betreiber aufzunehmen.
(3) Diese Einschränkungen betreffen insbesondere:
a) die Bereitstellung vollständiger Internet-Routing-Tabellen (BGP Full Table, Full Feed oder IP Transit), b) die Bereitstellung selektiver BGP-Routen zu Tier-1- oder Tier-2-Carriern (Partial Transit oder Partial Feed), c) den kommerziellen Verkauf oder die Vermittlung von Direktverbindungen oder Cloud-Connectivity-Diensten.
§7 Wiederverkauf und Marketplace
(1) Wiederverkäufer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jeder Teilnehmer, der Leistungen des frankonIX ganz oder teilweise im eigenen Namen und/oder auf eigene Rechnung an Dritte (nachfolgend „Endkunden") weiterveräußert, vermittelt, unterbeauftragt oder als Bestandteil eigener Dienste anbietet. Erfasst sind insbesondere der Verkauf von Zugängen zum Peering-LAN auf Basis des eigenen physischen Ports (Reseller) sowie der Vertrieb eigener oder fremder Dienste auf VLAN-Basis über den Marketplace (Marketplace-Reseller). Die Einzelheiten regeln die RMToS.
(2) Marketplace ist die vom Betreiber bereitgestellte Plattform, über die Teilnehmer Dienste anderer Teilnehmer oder Dritter (z. B. Cloud-Connectivity, Transit, Remote Peering, virtuelle Verbindungen) anbieten, anfragen oder beziehen können.
(3) Zwingende Zusatzvereinbarung: Sofern der Teilnehmer als Wiederverkäufer auftritt und/oder den Marketplace nutzt, ist die Annahme des Anhangs „Reseller and Marketplace Terms of Service" (nachfolgend „RMToS") in der jeweils geltenden Fassung zwingende Voraussetzung für die Nutzung. Eine Tätigkeit als Wiederverkäufer oder eine Nutzung des Marketplace ohne wirksam angenommene RMToS ist unzulässig.
(4) Die Annahme der RMToS erfolgt in Textform oder elektronisch über das Kundenportal bzw. den IXP Manager. Der Betreiber ist berechtigt, die Freischaltung der Wiederverkäufer- und Marketplace-Funktionen bis zur wirksamen Annahme zurückzuhalten.
(5) Die RMToS ergänzen diese Nutzungsbedingungen. Sie gehen diesen im Anwendungsbereich Wiederverkauf und Marketplace gemäß der Rangfolge nach §2 vor; im Übrigen bleiben diese Nutzungsbedingungen und die AUP unberührt.
(6) Der Wiederverkäufer bleibt gegenüber dem Betreiber alleiniger Vertragspartner. Er ist verpflichtet:
a) die Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen und der AUP inhaltsgleich an seine Endkunden weiterzugeben (Back-to-Back), b) für die Einhaltung dieser Pflichten durch seine Endkunden wie für eigenes Handeln einzustehen, c) die ASNs, Präfixe und technischen Ansprechpartner seiner Endkunden auf Verlangen des Betreibers offenzulegen und im IXP Manager aktuell zu halten, d) die technischen Anforderungen der AUP einzuhalten, insbesondere die VLAN-Pflicht (ein gesondertes, vom Betreiber zugeteiltes VLAN je erbrachtem Dienst, kein QinQ) gemäß §1 Absatz (4) der AUP sowie die Benennung einer Router-MAC-Adresse je Endkunde bzw. je VLAN gemäß §3 Absatz (5) der AUP.
(7) Endkunden des Wiederverkäufers erwerben keine unmittelbaren Ansprüche gegen den Betreiber. Ein Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und Endkunden entsteht nicht.
(8) Bei über den Marketplace zustande kommenden Verträgen zwischen Teilnehmern und/oder Dritten wird der Betreiber — sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart — nicht Vertragspartei. Der Betreiber stellt lediglich die Plattform bereit und übernimmt keine Gewähr für Leistungen, Angaben oder Zahlungsfähigkeit der über den Marketplace agierenden Anbieter.
(9) Verstöße gegen die RMToS gelten als Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen und können nach §9 sanktioniert werden. Der Betreiber ist insbesondere berechtigt, die Wiederverkäufer- und Marketplace-Funktionen zu deaktivieren.
(10) Für Änderungen der RMToS gilt §16 Absatz (1) entsprechend.
(11) §6 bleibt unberührt; die vorherige Kontaktaufnahme nach §6 Absatz (2) wird durch die Annahme der RMToS nicht ersetzt.
§8 Pflichten der Teilnehmer
(1) Teilnehmer sind verpflichtet:
a) die Acceptable Use Policy (AUP) des frankonIX in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten, b) technische Störungen oder Auffälligkeiten unverzüglich dem Betreiber zu melden, c) ihre Kontaktdaten und technischen Informationen (ASN, Präfixe, NOC-Kontakt) stets aktuell zu halten, d) Änderungen an ihrer BGP-Konfiguration, die den IXP-Betrieb beeinflussen können, dem Betreiber vorab mitzuteilen, e) sofern sie als Wiederverkäufer auftreten und/oder den Marketplace nutzen, die RMToS gemäß §7 anzunehmen und einzuhalten.
(2) Technische Störungen und Support-Anfragen sind an support@frankonix.net zu richten.
§9 Verstöße und Sanktionen
(1) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, die AUP oder die RMToS behält sich der Betreiber folgende abgestufte Maßnahmen vor:
a) Stufe 1 – Benachrichtigung: Der Teilnehmer wird über den Verstoß informiert und aufgefordert, diesen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. b) Stufe 2 – Einschränkung: Bei fortgesetztem oder wiederholtem Verstoß kann der Betreiber den Datenverkehr des Teilnehmers einschränken (z. B. Rate-Limiting, Filterung bestimmter Präfixe) oder einzelne Funktionen (z. B. Marketplace) deaktivieren. c) Stufe 3 – Sperrung: Bei schwerwiegenden oder anhaltenden Verstößen kann der Betreiber den Port des Teilnehmers vorübergehend deaktivieren. d) Stufe 4 – Kündigung: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen oder wiederholter Nichtbehebung ist der Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen.
(2) Bei unmittelbarer Gefahr für die Stabilität oder Sicherheit der IXP-Infrastruktur ist der Betreiber berechtigt, ohne vorherige Ankündigung sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der sofortigen Deaktivierung des betroffenen Ports.
(3) Der Betreiber informiert den Teilnehmer unverzüglich über ergriffene Maßnahmen und deren Gründe.
§10 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind, und für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Betreibers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung des Betreibers für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Gesamthaftung des Betreibers pro Schadensfall ist — mit Ausnahme der in Absatz (1) genannten Fälle — auf die Summe der vom Teilnehmer für den betroffenen Service in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Vergütung begrenzt (Haftungs-Cap).
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust (soweit nicht durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen vermeidbar), mittelbare Schäden und Folgeschäden ist — mit Ausnahme der in Absatz (1) genannten Fälle — ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Betreibers.
§11 Freistellung
(1) Teilnehmer verpflichten sich, den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der Dienste des frankonIX durch den Teilnehmer resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Wiederverkäufer stellen den Betreiber darüber hinaus von sämtlichen Ansprüchen ihrer Endkunden sowie von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Dienste durch diese Endkunden oder aus der Nutzung des Marketplace durch den Wiederverkäufer resultieren.
(3) Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Teilnehmer den zugrunde liegenden Verstoß nicht zu vertreten hat.
§12 Datenschutz und Monitoring
(1) Der Betreiber erhebt und verarbeitet im Rahmen des IXP-Betriebs technische Metadaten, insbesondere:
a) Traffic-Statistiken (aggregierte Volumendaten pro Port), b) BGP-Sessiondaten (Peering-Status, Anzahl angekündigter Präfixe), c) MAC-Adressen und VLAN-Zuordnungen, d) sFlow/NetFlow-Daten zur Kapazitätsplanung und Missbrauchserkennung.
(2) Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Betreibers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Betriebssicherheit, Kapazitätsplanung, Missbrauchserkennung) sowie zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(3) Personenbezogene Daten der Ansprechpartner des Teilnehmers (Name, E-Mail, Telefon) werden zur Vertragsdurchführung und Kommunikation verarbeitet. Dies gilt entsprechend für Ansprechpartner, die ein Wiederverkäufer im Rahmen des §7 benennt oder offenlegt; der Wiederverkäufer stellt die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.
(4) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Betreibers unter www.handily.network.
§13 Geplante Wartung
(1) Der Betreiber ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Geplante Wartungen werden dem Teilnehmer mindestens fünf (5) Werktage im Voraus per E-Mail oder über das Kundenportal angekündigt.
(2) Standard-Wartungsfenster: Dienstag und Mittwoch, 02:00–06:00 Uhr MEZ/MESZ. Wartungen außerhalb dieses Fensters werden gesondert angekündigt.
(3) Zeiten geplanter Wartung werden bei der Berechnung der SLA-Verfügbarkeit nicht berücksichtigt, sofern die angekündigte Dauer nicht überschritten wird.
(4) Notfallwartungen, die keinen Aufschub dulden, können ohne Einhaltung der Vorankündigungsfrist durchgeführt werden. Der Betreiber informiert den Teilnehmer so früh wie möglich.
§14 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Einzelauftrag oder in der produktspezifischen AGB nicht abweichend geregelt, gilt:
a) Verträge über Leistungen der Preisliste werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens zwölf (12) Monaten geschlossen. Wählbar sind Mindestlaufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten; die Einzelheiten und die daran anknüpfende Staffelung der Einrichtungsentgelte regelt die Preisliste. b) Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende möglich, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit. c) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit der unter b) genannten Frist gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um eine weitere Mindestlaufzeit erfolgt nicht.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) eine Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfrist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, c) eine Partei die eidesstattliche Versicherung abgibt oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen sie eingeleitet werden.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(4) Bei Beendigung des Vertrags hat der Teilnehmer sämtliche zugewiesenen IXP-Ressourcen (IP-Adressen, VLANs, Route-Server-Konfigurationen) innerhalb von dreißig (30) Tagen zurückzugeben. Der Betreiber deaktiviert den Port nach Ablauf dieser Frist.
(5) Mit Beendigung des Vertrags enden auch die Wiederverkäufer- und Marketplace-Berechtigungen. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, seine Endkunden rechtzeitig über die Beendigung zu informieren; Ansprüche der Endkunden gegen den Betreiber entstehen hierdurch nicht.
§15 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (Höhere Gewalt).
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
a) Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Blitzschlag), b) Epidemien und Pandemien, c) Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Sabotage, d) Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abzuwehren waren, e) Stromausfälle oder Ausfälle öffentlicher Telekommunikationsnetze, die nicht dem Betreiber zuzurechnen sind, f) Ausfälle von Vorleistungsanbietern oder Carriern, sofern der Betreiber seinerseits zumutbare Redundanz- und Ausweichmaßnahmen getroffen hat, g) behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Embargos, Sanktionen, h) Streik, Aussperrung (auch bei Dritten).
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen, über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses in Textform zu informieren. Sie hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren.
(4) Dauert das Ereignis Höherer Gewalt länger als neunzig (90) aufeinanderfolgende Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte und in Anspruch genommene Leistungen sind anteilig zu vergüten.
(5) Geplante Wartungsarbeiten des Betreibers oder seiner Vorleister stellen keine Höhere Gewalt dar.
§16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Der Betreiber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen sowie die RMToS mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zu ändern. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist — soweit gesetzlich zulässig — Nürnberg.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
Anhänge
- Acceptable Use Policy (AUP) — frankonIX
- Reseller and Marketplace Terms of Service (RMToS) — verbindlich für Wiederverkäufer und Marketplace-Nutzer gemäß §7
- Besondere Bedingungen DDoS-Scrubbing — verbindlich für Teilnehmer, die das Premium-Feature gebucht haben
Kontakt
Betreiber: handily networks GmbH Support: support@frankonix.net Allgemein: support@handily.network
Stand: Juli 2026 · Dokumentversion 2.1